Baustellenabfall
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Öffentlicher Grund? In diesem Fall wird eine behördliche Genehmigung benötigt. Sie können diesen selbst einholen oder unseren Anmeldeservice nutzen.
Wenn Sie unsicher sind oder besondere Anforderungen haben, können Sie uns einfach eine individuelle Anfrage stellen.
Die Gebühren für die Zustellung decken sowohl das Aufstellen des Containers als auch den Abtransport ab. Die Berechnung dieser Kosten erfolgt im Warenkorb nach Angabe Ihrer Adresse. In der unmittelbaren Umgebung entstehen hierfür keine zusätzlichen Gebühren. Detaillierte Preisangaben finden Sie in unserer Tabelle für die Zustellgebühren.
Beschreibung
Unabhängig von Größe oder Art der Baustelle fallen die unterschiedlichsten Abfallstoffe bei jedem Neubau, Umbau wie auch Abbruch an. Im Gegensatz zu Bauschutt bestehen diese gemischten Abfälle nicht nur aus rein mineralischen Stoffen.
Die HÖHL Containerdienst GmbH kennt sich mit einzelnen Bestandteilen aus. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz.
Was zählt zu gemischten Bau- und Abbruchabfällen?
- Kabel und Rohre
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Türen
- Gips- und Gipskartonplatten
- Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen
- Leichtbaustoffe, wie z.B. Bims, Porenbeton, Gasbeton (Yton)
- Kunststoffe
- Tapetenreste
- Altfenster
- Flachglas
Was zählt nicht zu gemischten Bau- und Abbruchabfällen?
- Sonderabfälle
- Farb- und Lackeimer
- Asbestzement (Eternit)
- Isolier- und Dämmstoffe (Dämmmaterial), KMF (künstliche Mineralfasern)
- Flüssige Stoffe
- Teerhaltige Abfälle, teerhaltige Dachpappe, teerhaltiger Straßenaufbruch
Ihr Container soll in den öffentlichen Verkehrsbereich?
Nutzen Sie unseren Anmeldeservice für eine Straßensperrung .