Altholz aus dem Außenbereich (Altholzkategorie A IV)

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Die Entsorgung von Altholz oder Holzabfällen wird nach der Altholzverordnung geregelt.

Hierbei wird in vier Kategorien unterschieden:

  • unbehandeltes (AI)
  • behandeltes (AII, AIII)
  • kontaminiertes Altholz (AIV)

Ganz gleich, welches Altholz Sie entsorgen möchten, die HÖHL Containerdienst GmbH übernimmt dies gerne für Sie. Wir kategorisieren Ihre Holzabfälle und kümmern uns um die entsprechende Verwertung.

Was zählt zu Altholz?

  • Obststeigen und Kisten
  • Euro- und Einwegpaletten
  • Verschläge
  • Bretter und Dielen
  • Industriehölzer
  • Sägereste und Verschnitt
  • Spannplatten

Was zählt nicht zu Altholz?

  • Sperrmüll-Möbel, Polstermöbel
  • Bahnschwellen mit Stahlplatten
  • Holzestrich
  • Sägespäne, Staub

Öffentlicher Grund? In diesem Fall wird eine behördliche Genehmigung benötigt. Sie können diesen selbst einholen oder unseren Anmeldeservice nutzen.

Wenn Sie unsicher sind oder besondere Anforderungen haben, können Sie uns einfach eine individuelle Anfrage stellen.