Baustellenabfall
€300,00









Baustellenabfall
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Öffentlicher Grund? In diesem Fall wird eine behördliche Genehmigung benötigt. Sie können diesen selbst einholen oder unseren Anmeldeservice nutzen.
Wenn Sie unsicher sind oder besondere Anforderungen haben, können Sie uns einfach eine individuelle Anfrage stellen.
Beschreibung
Unabhängig von Größe oder Art der Baustelle fallen die unterschiedlichsten Abfallstoffe bei jedem Neubau, Umbau wie auch Abbruch an. Im Gegensatz zu Bauschutt bestehen diese gemischten Abfälle nicht nur aus rein mineralischen Stoffen.
Die HÖHL Containerdienst GmbH kennt sich mit einzelnen Bestandteilen aus. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz.
Was zählt zu gemischten Bau- und Abbruchabfällen?
- Kabel und Rohre
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Türen
- Reste (Kleinmengen) von Gips- und Gipskartonplatten
- Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen
- Reste (Kleinmengen) von Leichtbaustoffe, wie z.B. Bims, Porenbeton, Gasbeton (Ytong)
- Kunststoffe
- Tapetenreste
- Altfenster
- Flachglas
Was zählt nicht zu gemischten Bau- und Abbruchabfällen?
- Sonderabfälle
- Farb- und Lackeimer
- Asbestzement (Eternit)
- Isolier- und Dämmstoffe (Dämmmaterial), KMF (künstliche Mineralfasern)
- Flüssige Stoffe
- Teerhaltige Abfälle, teerhaltige Dachpappe, teerhaltiger Straßenaufbruch