Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar



Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar
Was zählt zu Bauschutt NICHT verwertbar/ NICHT recycelbar?
- Leichtbaustoffe (Ytong, Gasbeton, Porenbeton, etc.)
- Baustoffe auf Gipsbasis (Gipbskartonage, Gipsputz, Gipssteine, etc.)
- Naturstein
- Naturschiefer
- Waschkeramik
- Ziegelstein
- Poroton
Was zählt nicht zu Bauschutt?
- Holzfaserplatten, Stroh, Holz
- asbestfreie Zementfaserplatten
- KMF (Künstliche Mineralfasern)
- gefüllte Porotonsteine (Füllung aus KMF, Styropor, etc.)
- Folien
- Kunststoffe
- Metalle
- Organik
- Papier- oder Tapetenreste
- Isolier- und Dämmstoffe (Styrodur, Styropor, o.ä.)
- gefährliche Abfälle (Schlacke, Strahlmittelabfälle, Staub, belastete oder kontaminierte Abfälle)
- Sackware
- nicht verarbeitete Pulverreste
Öffentlicher Grund? In diesem Fall wird eine behördliche Genehmigung benötigt. Sie können diesen selbst einholen oder unseren Anmeldeservice nutzen.
Wenn Sie unsicher sind oder besondere Anforderungen haben, können Sie uns einfach eine individuelle Anfrage stellen.