Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar

Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar
Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar
Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar
Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar
Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar
Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar

Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar

Containerart
Größe 3 cbm

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Was zählt zu Bauschutt NICHT verwertbar/ NICHT recycelbar?

  • Leichtbaustoffe (Ytong, Gasbeton, Porenbeton, etc.)
  • Baustoffe auf Gipsbasis (Gipbskartonage, Gipsputz, Gipssteine, etc.)
  • Naturstein
  • Naturschiefer
  • Waschkeramik
  • Ziegelstein
  • Poroton

Was zählt nicht zu Bauschutt?

  • Holzfaserplatten, Stroh, Holz
  • asbestfreie Zementfaserplatten
  • KMF (Künstliche Mineralfasern)
  • gefüllte Porotonsteine (Füllung aus KMF, Styropor, etc.)
  • Folien
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Organik
  • Papier- oder Tapetenreste
  • Isolier- und Dämmstoffe (Styrodur, Styropor, o.ä.)
  • gefährliche Abfälle (Schlacke, Strahlmittelabfälle, Staub, belastete oder kontaminierte Abfälle)
  • Sackware
  • nicht verarbeitete Pulverreste

Öffentlicher Grund? In diesem Fall wird eine behördliche Genehmigung benötigt. Sie können diesen selbst einholen oder unseren Anmeldeservice nutzen.

Wenn Sie unsicher sind oder besondere Anforderungen haben, können Sie uns einfach eine individuelle Anfrage stellen.