Gemischter Gewerbeabfall

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Öffentlicher Grund? In diesem Fall wird eine behördliche Genehmigung benötigt. Sie können diesen selbst einholen oder unseren Anmeldeservice nutzen.

Wenn Sie unsicher sind oder besondere Anforderungen haben, können Sie uns einfach eine individuelle Anfrage stellen.

Die Gebühren für die Zustellung decken sowohl das Aufstellen des Containers als auch den Abtransport ab. Die Berechnung dieser Kosten erfolgt im Warenkorb nach Angabe Ihrer Adresse. In der unmittelbaren Umgebung entstehen hierfür keine zusätzlichen Gebühren. Detaillierte Preisangaben finden Sie in unserer Tabelle für die Zustellgebühren.

Beschreibung

 

Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sind "Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen".

Gewerbeabfälle dienen vor allem der Rohstoffwirtschaft als eine wichtige Bezugsquelle von recyclebaren Wertstoffen. Für einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt und zum Vorteil des Abfallerzeugers können durch die HÖHL Containerdienst GmbH alle Wertstoffe aus Abfallprodukten fachgerecht und zudem kostensparend entsorgt werden.

In Unternehmen wie auch öffentlichen Einrichtungen fallen selbstverständlich auch Müllarten an, die dem eines Privathaushaltes sehr ähnlich sind. Allerdings handelt es sich hierbei um viel größere Mengen. Die Zusammensetzung der enthaltenen Stoffe fällt dabei von Branche zu Branche sehr unterschiedlich aus. Damit über die Entsorgung von Gewerbemüll nicht per Zufall entschieden wird, sind durch den Gesetzgeber klare Richtlinien in der Gewerbeabfallverordnung vorgegeben.

Als zuverlässiger Entsorgungspartner nehmen wir diese Verordnung sehr ernst und verpflichten uns einer fachgerechten sowie rechtssicheren Entsorgung Ihres Gewerbemülls.

Was zählt zu Gewerbeabfällen?

  • Papier, Pappe
  • Holz
  • Paletten
  • Verpackungsmaterial
  • Plastik
  • Folien
  • Styropor
  • Metalle
  • Bauabfälle
  • E-Schrott
  • Gemischte Abfälle / Abfallgemische
  • Dispersionsfarben

Was zählt nicht zu Gewerbeabfällen?

  • Sondermüll
  • Steine und Bauschutt
  • flüssige Abfälle (wie Speisereste, Öle, Fette)

Ihr Container soll in den öffentlichen Verkehrsbereich?

Nutzen Sie unseren Anmeldeservice für eine Straßensperrung .

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