Bauschutt NICHT verwertbar / NICHT recyclebar
inkl. MwSt | exkl. Lieferung *
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Öffentlicher Grund? In diesem Fall wird eine behördliche Genehmigung benötigt. Sie können diesen selbst einholen oder unseren Anmeldeservice nutzen.
Wenn Sie unsicher sind oder besondere Anforderungen haben, können Sie uns einfach eine individuelle Anfrage stellen.
Die Gebühren für die Zustellung decken sowohl das Aufstellen des Containers als auch den Abtransport ab. Die Berechnung dieser Kosten erfolgt im Warenkorb nach Angabe Ihrer Adresse. In der unmittelbaren Umgebung entstehen hierfür keine zusätzlichen Gebühren. Detaillierte Preisangaben finden Sie in unserer Tabelle für die Zustellgebühren.
Beschreibung
Was zählt zu Bauschutt NICHT verwertbar/ NICHT recycelbar?
- Leichtbaustoffe (Ytong, Gasbeton, Porenbeton, etc.)
- Baustoffe auf Gipsbasis (Gipbskartonage, Gipsputz, Gipssteine, etc.)
- Naturstein
- Naturschiefer
- Waschkeramik
- Ziegelstein
- Poroton
Was zählt nicht zu Bauschutt?
- Holzfaserplatten, Stroh, Holz
- asbestfreie Zementfaserplatten
- KMF (Künstliche Mineralfasern)
- gefüllte Porotonsteine (Füllung aus KMF, Styropor, etc.)
- Folien
- Kunststoffe
- Metalle
- Organik
- Papier- oder Tapetenreste
- Isolier- und Dämmstoffe (Styrodur, Styropor, o.ä.)
- gefährliche Abfälle (Schlacke, Strahlmittelabfälle, Staub, belastete oder kontaminierte Abfälle)
- Sackware
- nicht verarbeitete Pulverreste
Ihr Container soll in den öffentlichen Verkehrsbereich?
Nutzen Sie unseren Anmeldeservice für eine Straßensperrung .